Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Theater an der Niebuhrg (im Folgenden Theater genannt) und den Besucherinnen und Besuchern. Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen oben genannten und liegen in der Theaterkasse zur Einsichtnahme aus.

 

Öffnungszeiten der Kasse

Die Theaterkasse ist montags bis donnerstags von 09.00 – 16.00 Uhr, freitags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie jeweils 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Ende der Vorstellung.

Der Vorverkauf beginnt am 1. Werktag des Monats für den laufenden und den Folgemonat. Für Abonnement-Vorstellungen können bereits zu Beginn der Spielzeit Eintrittskarten erworben werden. Besonders nachgefragte Vorstellungen werden fallweise auch früher in den Vorverkauf gegeben. Informationen hierzu erhalten Sie an der Theaterkasse oder im Internet.

Für die Veranstaltung des Theaters gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. Diese sind in der Theaterkasse ausgehängt. Für bestimmte Veranstaltungen (Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Lesungen sowie musikalische Veranstaltungen) gelten Sonderpreise. Die Eintrittspreise und Platzgruppen werden veranstaltungsbezogen auf den Spielplänen veröffentlicht. Das gilt auch für Preise von Fremdveranstaltern im Theater.

 

Eintrittskarten

Zum Einlass einer Veranstaltung berechtigen grundsätzlich nur Eintrittskarten des Theaters, seiner angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner. Wahlabonnenten, Besitzer von Abo-Gutscheinen sowie Geschenkgutscheinen müssen vor der Veranstaltung eine Eintrittskarte erwerben. Bereits erworbene oder an der Abendkasse hinterlegte Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Dasselbe gilt für abhanden gekommene oder zerstörte Karten.

Das Theater haftet nicht für auf dem Versandweg verloren gegangene Eintrittskarten. Das Theater ist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, eine Karte zu erstatten, wenn der Kunde glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte gekauft wurde oder wenn es andere Gründe gibt, die den Erwerb der Karte plausibel machen. Werden für ein und denselben Platz Originalkarte und eine Ersatzkarte vorgelegt, so hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Einlasspersonal prüft nicht, wer rechtmäßiger Inhaber der Originalkarte ist.

Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312b Abs. 6 BGB vor. Der Besucher hat Anspruch auf den in seiner Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals gestattet. Das gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl. Ist es aus technischen oder künstlerischen Gründen erforderlich Plätze zu sperren, behält sich das Theater vor, Ersatzplätze zuzuweisen.

Der Umtausch von an der Theaterkasse gekauften Eintrittskarten in Eintrittskarten für eine andere Vorstellung ist grundsätzlich bis zu einer Woche vor dem ursprünglichen Veranstaltungstag an der Theaterkasse gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro möglich. Das Theater ist berechtigt, die durch Kartenverkauf bzw. Reservierung erlangten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Davon ausgenommen sind Daten von Kreditkarten und ähnlichen Zahlungsmitteln.

 

Ermäßigungen

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb und beim Einlass nachzuweisen. Das Theater behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Einlass, während oder nach der Vorstellung zu kontrollieren. Besucherinnen und Besucher, die bei einer Kontrolle die erforderliche Ermäßigungsberechtigung nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich der Besucher, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das Theater bzw. die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen.

 

Kartenverkauf über das Internet 


Eintrittskarten für das Theater können auch per Internet gebucht werden. Sofern der Besucher seine Eintrittskarte über das Buchungssystem kauft und selbst ausdruckt, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Theater keinen Ersatz.

Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb von Eintrittskarten über das Internet besteht nicht. Schriftliche (per Post oder per eMail) und telefonische Kartenvorbestellungen sind jederzeit möglich, sofern die gewünschten Vorstellungstermine bereits feststehen und veröffentlicht wurden. Eine Reservierung wird erst mit Zahlung der Eintrittskarte verbindlich. Bei Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Zahlungsfrist übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist behält sich das Theater vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Reservierte Karten müssen innerhalb von 7 Tagen, spätestens vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden. Bezahlte Karten können an der Abendkasse abgeholt werden.

 

Vorstellungsänderungen und -ausfall

Bei Besetzungsänderung besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Eintrittskarte.

Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittspreises oder Umtausch der Karte. Ausnahmen bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als 1 Stunde nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hat, von der Vorverlegung Kenntnis zu erlangen. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten. Schadensersatzansprüche bestehen ebenfalls nicht, wenn aufgrund des nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – ein Vorstellungsbesuch nicht, oder nur teilweise möglich ist. Maßgeblich für die Veranstaltung sind die Angaben auf dem Gedruckten Spielplan.

Ist es erforderlich, eine Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte abzubrechen, hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Der Anspruch auf Erstattung von Eintrittseinnahmen wegen Vorstellungsabbruchs muss innerhalb von 7 Tagen nach der ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Abonnenten erhalten einen Wahlabo-Gutschein für eine andere Vorstellung ihrer Wahl in derselben Preisgruppe. Kommt es aufgrund von unvorhersehbaren Gründen zu einer Spielplanänderung, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.

 

Garderobe und Haftung

Der Besucher erhält bei Abgabe der Garderobe eine Garderobenmarke. Das Theater übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 200 Euro je Garderobenmarke. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Katastrophenevakuierung (Feuer, Gas o.ä.) wird grundsätzlich kein Garderobenteil herausgegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters sind verpflichtet, in einem solchen Fall die Herausgabe zu verweigern.

Das Theater übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Gegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen oder Kleidungsstücken befinden, die an der Garderobe abgegeben wurden. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Das Theater haftet nicht für die abgegebenen Gegenstände bei Verlust der Garderobenmarke.

Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen hat der Besucher unverzüglich dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Das Theater haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besucher dem Theater die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.

 

Verspäteter Einlass

Ein Anspruch auf Einlass bei Verspätung des Besuchers besteht nicht.

Das Theater ist bemüht, nach Beginn einer Veranstaltung Besucherinnen und Besuchern zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum einzulassen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, in einem solchen Fall den Besucherinnen und Besuchern einen bestimmten Platz zuzuweisen, auch wenn dieser nicht dem Wert der Eintrittskarte entspricht. Dasselbe gilt, wenn Zuschauer während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten.

Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass aus künstlerischen Gründen ganz ausgeschlossen werden.

 

Bild- und Tonaufzeichnungen

Das Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufnahmen während der Aufführungen sind grundsätzlich verboten.

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen werden grundsätzlich aus urheberrechtlichen Gründen zur Anzeige gebracht und lösen Schadensersatzpflicht gegenüber den Künstlerinnen und Künstlern aus. Personen, die unerlaubt Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufzeichnungen von Aufführungen erstellen, werden vom Theater unverzüglich des Hauses verwiesen. In einem solchen Fall entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Theater. Das Theater behält sich das Recht vor, Filme und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen konfiszieren zu lassen und die betreffenden Aufnahmen zu löschen. Anschließend werden die entsprechenden Filme bzw. Tonträger an die Person zurückgegeben, von der sie konfisziert wurden. Grund für diese drastische Maßnahme ist das Urheberrechtsgesetz.

 

Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen

Der Besucher ist damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (TV, Film, Bild) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen. Mobil Telefone und ähnliche Sendefähige Geräte sind grundsätzlich im Theater Saal auszuschalten.

 

Hausrecht und Gefahrenabwehr

Das Theater übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Hausverweise- und Verbote auszusprechen. Insbesondere behält sich das Theater das Recht vor, Besucherinnen und Besucher aus Veranstaltungen zu verweisen, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Eine Belästigung stellt auch das private Benutzen eines Mobiltelefons während der Veranstaltung dar. Mobilfunkgeräte sowie sonstige elektronische Geräte, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur in einem abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

 

Da das Theater ein öffentliches Gebäude ist, ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Bei Brand- und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen grundsätzlich nicht statt. Den Anweisungen von Mitarbeitern des Theaters oder anderen Personen, die vom Theater beauftragt sind, ist in diesen Fällen unbedingt Folge zu leisten.

Die Haftung des Theaters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten oder sonstigen Artikeln durch Dritte in den Räumlichkeiten des Theaters ist nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis statthaft.

 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen/Geschäftsbedingungen treten zum 01.01.2010 in Kraft.

Gerichtsstand ist Oberhausen.

Oberhausen, den 01.01.2010

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